Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,4951
BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62 (https://dejure.org/1963,4951)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1963 - 2 StR 594/62 (https://dejure.org/1963,4951)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1963 - 2 StR 594/62 (https://dejure.org/1963,4951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,4951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Beteiligung an der Entrechtung, Ghettoisierung und schliesslich Deportation der in Ungarn lebenden Juden in die KL Auschwitz und Bergen-Belsen sowie in das ZAL Strasshoff

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 129/51
    Auszug aus BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62
    Zu dem Vorwurf, der Verteidiger sei von dem Vernehmungstermin in Wien nicht ordnungsmäßig benachrichtigt worden, wird auf die Ausführungen in BGHSt 1, 219, 220 [BGH 05.06.1951 - 1 StR 129/51] verwiesen.

    Eine solche Auffassung wäre rechtsirrig, weil das deutsche Strafrecht einen allgemeinen Begriff des Massenverbrechens als einer rechtlichen Handlungseinheit nicht kennt (BGHSt 1, 219, 221) [BGH 05.06.1951 - 1 StR 129/51].

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 18/50
    Auszug aus BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62
    Das Verbot der Doppelbestrafung, wie es Art. 103 Abs. 3 GG vorsieht, greift daher nicht Platz, wie auch schon der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. Urteile v. 15.1.1952 - 1 StR 18/50 - in LM Nr. 1 zu Art. 103 GG , vom 27.1.1953 - 2 StR 20/50 - und vom 3.9.1953 - 5 StR 221/53 -).

    Die Behauptung des Verteidigers, die Verneinung der Tatidentität in dem Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 18/50 - beruhe nur auf der Verschiedenheit der Tatzeiten, ist unrichtig.

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62
    Aus Rechtsgründen ist daher nicht zu beanstanden, daß das Schwurgericht zu dem für den Angeklagten günstigeren Ergebnis gelangt ist, er habe seinen Willen dem des Organisators der ganzen Aktion untergeordnet (vgl. BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 18 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]/87 ff).
  • BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62

    Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai,

    Auszug aus BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62
    Der Hinweis des Vertreters der Nebenklägerin auf das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 1962 - 5 StR 4/62 - geht fehl.
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

    Auszug aus BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62
    Somit muß, da die Rechtswirksamkeit dieses Erlasses keinen Bedenken unterliegt, wie der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 5, 239 ff des näheren ausgeführt hat, davon ausgegangen werden, daß sich der Angeklagte im Zeitpunkt der Begehung der ihm zur Last gelegten Tat als ein unter § 1 Nr. 6 der Verordnung fallender Angehöriger eines Polizeiverbandes im besonderen Einsatz befunden hat.
  • BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55

    Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer bei Arbeitsüberlastung des zugleich

    Auszug aus BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62
    Aus Rechtsgründen ist daher nicht zu beanstanden, daß das Schwurgericht zu dem für den Angeklagten günstigeren Ergebnis gelangt ist, er habe seinen Willen dem des Organisators der ganzen Aktion untergeordnet (vgl. BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 18 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]/87 ff).
  • BGH, 16.04.1953 - 3 StR 920/52
    Auszug aus BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62
    Aus den vorstehenden Erwägungen zur Revision des Angeklagten haben die auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Rechtsmittel kraft der beiden - auch der Revision der Nebenklägerin (vgl. BGH NJW 1953, 1521 und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise) - nach § 301 StPO zukommenden Wirkung zugunsten des Angeklagten ebenfalls die Aufhebung des Urteils im Schuldspruch zur Folge.
  • RG, 08.06.1931 - II 511/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann von der Erstreckung der Beweisaufnahme auf

    Auszug aus BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62
    Daß, wie die Revision unter Hinweis auf RGSt 65, 304 geltend macht, ein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen § 245 Abs. 1 StPO nicht verneint werden könne, trifft nicht zu.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62
    Das brauchte es nicht, weil die Prüfung der Zulassung als einer Verfahrensvoraussetzung nicht den strengen Anforderungen unterliegt, welche die Strafprozeßordnung an den Beweis in der Schuld- und Straffrage stellt, sondern den Grundsätzen des Freibeweises (vgl. BGHSt 16, 164, 166 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 154/61] und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 20.05.1963 - 2 StR 594/62
    Weder das hohe Alter noch die darauf beruhende Verlangsamung im Denken und Reagieren sind Besonderheiten und Eigentümlichkeiten, die von dem normalen Erscheinungsbild eines im höheren Lebensalter stehenden Zeugen derart abweichen, daß der Tatrichter bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit auf die Unterstützung eines Sachverständigen angewiesen wäre (vgl. BGHSt 3, 52).
  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53

    Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch

  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 15.04.1953 - RReg. 1 St 746/52

    Sachlich fehlerhaften Zulassung der Nebenklage

  • BGH, 27.01.1953 - 2 StR 20/50

    Ermordung sowie Misshandlung (zum Teil mit Todesfolge) von Häftlingen des KL

  • RG, 15.11.1892 - 2470/92

    Gestattet die ostpreußische Forstordnung vom 3. Dezember 1775 Tit. 14 §. 32 den

  • RG, 11.07.1932 - II 609/32

    1. Kann das Urteil darauf beruhen, daß ein zu Unrecht zugelassener Nebenkläger

  • BGH, 03.09.1953 - 5 StR 221/53

    Rechtsmittel

  • LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67

    Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen

    Hierzu bedarf es der Hilfe eines Sachverständigen bei einem Erwachsenen im allgemeinen nicht (BGH, Urteil vom 20.5.1963 - 2 StR 594/62 -).

    Das Verbot der Doppelbestrafung greift daher nicht Platz (BGH Urteil vom 20.Mai 1963 - 2 StR 594/62 - mit Nachweisen; Urteil vom 26.10.1965 - 1 StR 106/65 ).

  • LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63

    Otto Bradfisch

    Weder gegen die Rechtsgültigkeit dieser vom Ministerrat für die Reichsverteidigung aufgrund einer Ermächtigung Hitlers vom 30.8.1939 erlassenen Verordnung vom 17.10.1939 noch gegen die Verbindlichkeit des Erlasses Himmlers vom 9.4.1940 bestehen rechtliche Bedenken (vgl. auch BGH 3 StR 765/52 vom 19.3.1953 = NJW 1954, 401; 1 StR 55/55 vom 24.6.1955 ; 2 StR 594/62 vom 20.5.1963).

    Demnach greift das Verbot der Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) hier nicht Platz (vgl. hierzu auch BGH 2 StR 594/62 vom 20.5.1963; 5 StR 221/53 vom 3.9.1953).

  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Denn sie stellt sich durch ihren sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches zusammengehöriges Tun dar, zurückgehend auf einen erteilten speziellen Einsatzbefehl, so dass die gesamte Vernichtungsaktion (auch wenn sie insgesamt mehrere Stunden dauerte), grundsätzlich als eine selbständige Handlung anzusehen ist, durch die § 211 StGB mehrfach verletzt worden ist (sog. gleichartige Tateinheit; vgl. BGH, Urteil vom 20.05.1963 - 2 StR 594/62 -).
  • LG Wiesbaden, 01.03.1973 - 8 Ks 1/70

    Massen- und Einzelerschiessungen von Juden aus Lublin und Zamosc sowie

    Es kommt hinzu, dass die dem Spruchgerichtsverfahren und dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegenden Taten zwei selbständige, voneinander unabhängige Vorgänge darstellen (vergl. BGH 2 StR 594/62 vom 20.5.1963 ).
  • LG Kiel, 08.04.1964 - 2 Ks 1/64

    Erschiessung vieler tausender jüdischer Männer, Frauen und Kinder in den ersten 3

    Weder gegen die Rechtsgültigkeit dieser vom Ministerrat für die Reichsverteidigung auf Grund einer Ermächtigung Hitlers vom 30.August 1939 erlassenen Verordnung vom 17.Oktober 1939 noch gegen die Verbindlichkeit des Erlasses Himmlers vom 9.April 1940 bestehen rechtliche Bedenken (vgl. BGH 2 StR 594/62 vom 20.Mai 1963).
  • LG Hannover, 29.10.1964 - 2 Ks 4/63

    Deportation von mindestens 6700 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus

    Durch Erlass vom 8.8.1942 wurden auch die Einheiten der Schutzpolizei, d.h. die Schupo und Gendarmerie, einschliesslich ihrer Hilfsverbände zu Polizeiverbänden im besonderen Einsatz erklärt (vgl. BGHSt 5, 239 = NJW 1954, 401; BGH Urt. vom 20.5.1963 - 2 StR 594/62; Sommer in DJ 1944, 51 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht